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Achtung! unten finden Sie veraltete politische Empfehlungen, inzwischen ist das Thema Mobilfunk und UMTS vollständig aus dem aktuellen PDS-Programm verschwunden. Anm. Webmaster




Etikettenschwindel beim Mobilfunk

22.03.2002

Zum Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE

GRÜNEN -Vorsorgepolitik für gesundheitsverträglichen

Mobilfunk- erklärt der telekommunikationspolitische

Sprecher der PDS-Fraktion, Gerhard Jüttemann:

Der Antrag der Koalition beschränkt sich darauf, diefolgenlose so genannte

freiwillige Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiberzu loben und deren

Kontrolle anzukündigen. Dabei verbreitet er die Illusion, als könntenso die

mit der Mobilfunkstrahlung verbundenen Probleme aus der Welt geschafft

werden. Das Wort Vorsorgepolitik istEtikettenschwindel.

Noch im Herbst vergangenen Jahres hatte auch die Bundesregierung vor,

die Grenzwerte wegen der unkalkulierbaren Gefahren zu senken. Doch im

November machte der Bundeskanzler das Thema zur Chefsache, und die

Einführung von Vorsorgegrenzwerten war vom Tisch. Gesiegt hattedie

Lobby der Mobilfunkbetreiber, die durch die Einführung eines um denFaktor

Zehn abgesenkten Vorsorgewertes Mehrkosten zwischen zwei und vier

Milliarden Euro befürchtet. Dagegen sind die begründetengesundheitlichen

Befürchtungen zehntausender Menschen offenbar nur ein Pappenstiel.

Deshalb fordert die PDS: 1. Fakten zu schaffen, die Gesundheitsrisiken

ausschließen und 2. das als Bedrohung für die Gesundheit wahrgenommene

Aufstellen von Mobilfunkanlagen zu demokratisieren, also die Betroffenenan

den Entscheidungen zu beteiligen. Der Koalitionsantrag dient genau dem

Gegenteil.

Wirkliche Vorsorge erfordert die Absenkung der Grenzwerte, die seit1991

nicht verändert worden sind. Das heißt, der ihnen zu Grunde liegende

wissenschaftliche Kenntnisstand ist mehr als zehn Jahre alt und stammt aus

einer Zeit vor der Einführung der digitalen Mobilfunknetze. Sieschützen

lediglich vor den klar erwiesenen Schäden durch Erwärmung menschlichen

Gewebes.

Vorsorgewerte hätten eine ganz andere Aufgabe. Sie müssen auchvor nicht

endgültig bewiesenen, jedoch ebenso wenig auszuschließenden Gefahren

schützen. Dass es diese gibt, ist in der Fachwelt kaum noch bestritten.Selbst

die Bundesregierung bejaht in ihrer Antwort auf eine Große Anfrage:

"Studien an Probanden schließen nicht aus, dass bei Einhaltung des

Basisgrenzwertes von 2 Watt pro Kilogramm für die Teilkörperexpositiondas

menschliche Gehirn in seinen physiologischen Reaktionen beeinflusst

werden kann."

V.i.S.d.P. ist das erklärende Mitglied des Bundestages.

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