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Ausgangslage | Stand der Wissenschaft zur Gesundheitsgefährdung | Schutzwirkung der Grenzwerte | Rechtslage | Wirkungen auf die Bevölkerung Bevölkerungs- und gesundheitspolitische Relevanz | Forschungsbedarf und Herstellung von Unabhängigkeit und Mitwirkung | Die Zukunft: Gesetzgeberischer Handlungsbedarf

14.09.2002

Mobilfunk und seine Technikfolgen

Sachstand und Handlungsbedarf

(Aktualisierte Fassung Sept.2002)

Die Situation der derzeit angewandten und der beabsichtigten Sendetechnologien des Mobilfunks ist im Spannungsfeld der Betreiber und der gesetzlichen Regelungen einerseits, und der bekanntgewordenen gravierenden und zahlreichen Gesundheitsschäden andererseits trotz des Schutzanspruches der Menschen leider immer noch umstritten – zum schweren Nachteil der Bevölkerung, dabei u.a. auch mit der Folge der Steigerung der Gesundheitskosten.

Daher diese aktualisierte Darlegung.

Ausgangslage

Der Mobilfunk verfügt derzeit über 4 bestimmungsgemäß flächendeckende Netze mit zusammen rd. 55.000 Basisstationen (weitere 40.000 für UMTS sind geplant) und ca. 35 Millionen Handys. Angewandte Technologie ist das seinerzeit (vor 1996) innovative Zeit­schlitzverfahren (GSM) mit niederfrequent periodisch gepulsten elektromagnetischen Hochfrequenzwellen. Dazu kommen weitere Millionen sog. Schnurlos-Telefone nach dem ebenfalls gepulsten DECT-Prinzip. Nutzung und Nutzen sind bedeutend, man kann von einem erheblichen Wirtschaftsfaktor und einer echten Infrastruktur-Komponente sprechen.

Schlüssel für Genehmigung von Bau und Betrieb der Sendeanlagen ist die 26. BImSchV., die u.a. Grenzwerte für die zugelassene Abstrahlung aus Sendeanlagen und indirekt dann den erforderlichen Abstand von Personen von diesen Anlagen vorsieht. Dies und z.B. die Tatsache, dass Anlieger und Kommunen bei der Planung und Genehmigung nicht zu beteiligen waren, wird als bekannt vorausgesetzt und hier nicht weiter dargestellt. Für Handys und Schnurlose gibt es keine entsprechenden Normen.

Die Frage einer eventuellen oder tatsächlichen Gesundheitsgefährdung durch die derzeit angewandte Technik des Mobilfunks beschäftigt seit längerem außerordentlich viele Menschen. Handys und Schnurlose kann man ja noch in eigener Entscheidung nutzen oder nicht, aber der Sendestrahlung der Basisstationen ist jedermann ständig ausgesetzt.

Wegen der aufgetretenen gravierenden Schäden (bis hin zu Todesfällen, vergl. auch die Berichte aus Spanien über die Leukämieerkrankungen in Schulen in der Nähe von Basis­stationen, usw.) und der zahlreichen wissenschaftlichen Berichte über gesundheits­schädliche Wirkungsketten, und zugleich eines weiterhin erkennbaren "Bau-Booms" von Antennen besteht zunehmend erhebliche Besorgnis in der Bevölkerung; es gründeten sich deshalb u.a. weit über 6.000 Bürgerinitiativen, und viele Gerichtsverfahren zeigen, dass sich die Bürger ernsthaft wehren. Da die offiziellen Stellen stereotyp "es ist alles in Ordnung, höchstens besteht Forschungsbedarf..." signalisieren, fühlen sich viele Menschen schutzlos und sind verärgert - so muss leider auch bereits über Bau-Blockaden und Sendemast-Beschädigungen berichtet werden. Eine Politisierung der Bürgerinitiativen ist absehbar.

Bedauerlicherweise wird die Diskussion durch massiven Interesseneinfluss sehr "gelenkt" und hat in Politik und auch in wissenschaftlichen Kreisen noch immer nicht (überall) oder wieder den kritischen Stellenwert und die notwendige Unabhängigkeit erreichen können, die ange­sichts der Gefahren und bereits eingetretenen Schäden erforderlich ist. Bedauerlich ist auch eine "Beharrungs-Energie" in Berichten und Veröffentlichungen der offiziellen Stellen und interessierten Kreise, die trotz inzwischen besseren Wissens immer weiter desinformieren, verwässern und sozusagen "mauern".

Stand der Wissenschaft zur Gesundheitsgefährdung

Als umfangreiche kritische Sichtung der wissenschaftlichen Literatur läßt bereits die sog. ECOLOG-Studie keinerlei Zweifel mehr, dass die hochfrequente und gepulste elektro–magnetische Sendestrahlung von Antennen-Basistationen, Handys und schnurlosen Haustelefonen mit unterschiedlichsten Effekten nachweisbar und wesentlich gesundheitsbeeinflussend und -schädlich ist. Dabei waren allerdings noch nicht alle Wirkungsmechanismen völlig aufgeklärt, was aber an der Tatsache des klaren Ergebnisses "Schaden" nichts ändert.

K. Hennies, H.-P. Neitzke, H. Voigt, Ecolog-Institut Hannover: Bewertung des wissenschaftlichen Erkenntnis­standes unter dem Gesichtspunkt des vorsorgenden Gesundheitsschutzes (Auftrag der Deutschen Telekom)

Dies steht hier auch stellvertretend für die zahlreichen weiteren Einzelberichte aus Wissenschaft und Praxis, sowie für die laufend zunehmenden Berichte über viel Leid und Schäden. Zahl und Aussagekraft der Dokumente sind erdrückend und gehen weit über das allenfalls erforderliche Maß (eines begründeten Zweifels) hinaus, das zum Widerlegen von Unbedenklichkeitsannahmen ausreichend wäre.

Die derzeit bekannten Versuche, die ECOLOG-Studie und weitere kritische wissenschaftliche Erkenntnisse zu relativieren und nicht anerkennen zu müssen, sind völlig unqualifiziert und lassen massive Voreingenommenheit erkennen.

Soweit bisher erkennbar, dürfte die angewandte periodische niederfrequente Pulsung auch bei sehr geringen Einstrahlungsdosen einen oder den entscheidenden Beitrag zur Schädlichkeit ausmachen.

Die Schutzbehauptung, "die Schädlichkeit sei nicht erwiesen", es fehle an der wissenschaft–lichen Qualitätshöhe (z.B. Veröffentlichung und Verteidigung auf Kongressen, Reproduzierbarkeit), ist schlicht falsch und sogar absurd: Die Einzelwirkungen sind von renommierten Wissenschaftlern erforscht und dargestellt, und sie sind reproduzierbar (wenn man es nur machen wollte...), die epidemologischen Studien sind ausreichend statistisch abgesichert, die berichteten Schadensfälle sind absolut zahlreich, aber z.B. einen Tumorfall sollte man wohl besser nicht reproduzieren wollen. Außerdem: Wo gibt es das sonst, dass die "Beschuldigten" für die Misere (Betreiber, Bundesregierung, Bundesämter, Strahlenschutzkommission) selbst die Beweiskriterien festlegen und die Beweise aussortieren dürfen?

Ein besonderes Problem (zahllose Berichte über Gesundheitsschäden incl. deren sofortige Behebung durch Außerbetriebnahme der Geräte) stellen hierbei die DECT-Schnurlos-Telefone dar, die bekanntlich dauernd senden (auch wenn der Hörer aufliegt); aber hier ist ja eine wesentlich gefahrlosere Ersatztechnik (CT1+) verfügbar und soweit erkennbar, wieder im Vordringen.

Schutzwirkung der Grenzwerte

Die bestehenden Grenzwerte in der maßgeblichen 26. BImSchV. beruhen ausschließlich auf der Untersuchung von thermischen Wirkungen der Sendestrahlung auf das Gewebe, sie sind also nur rein energetisch-integrierend und glätten die Pulsungseffekte. Die biochemisch-neurologischen Wirkungen der periodisch gepulsten Senderstrahlung (d.h. nicht ein energe­tischer, sondern ein Steuerungs- und Resonanzeinfluss) auf den lebenden Organismus wurden nicht untersucht, ein vorgesehenes Projekt dazu nicht in Auftrag gegeben; vorgelegte warnende Berichte wurden ignoriert bezw. (GUS-Unterlagen) weggelegt. Der seinerzeitige "Stand der Technik" war formal gekennzeichnet durch die Äußerung von Prof. Dr. Bernhardt (Leiter der Deutschen Strahlenschutzkommission) 1996: "... hinsichtlich der athermischen Wirkungen besteht noch Forschungsbedarf ..."

Die Grundlagen sind also lückenhaft und hinsichtlich der Behauptung, für alle Wirkungen gültig zu sein, gefälscht ! Weiterhin ist in der Verordnung die Pulsung nicht parametrisiert, der erforderliche und mögliche (3-stufige) Nachweis der generellen Unbedenklichkeit ist nicht bzw. nicht korrekt durchgeführt, Langzeitwirkungen sind nicht berücksichtigt, Vorsorgewerte fehlen.

Daher ist durch die 26. BImSchV. die behauptete Schutzwirkung nicht gegeben, die gesetzliche Regelung ist damit ohne substantiellen Gehalt. Trotzdem wurde die Verordnung in Kraft gesetzt und der Sendebetrieb aufgenommen.

Prof. Dr.-Ing. A. Volger, Bad Münstereifel: Zur Schutzwirkung der 26. BImSchV. bezüglich Senderleistungen im Mobilfunkbereich

Zusätzlich ist darauf hinzuweisen, dass die oft zitierte internationale Basis ICNIRP, deren Grenzwerte-Empfehlung unverändert in die deutsche Regelung übernommen wurde, keinerlei Mandat hat (auch nicht von der WHO), sondern lediglich ein privater e.V. ist.

Die neuerdings mehr in Rede stehenden sog. SAR-Werte (Specific Absoption Rate) für Handys sind ebenfalls ungeeignet; sie sind nur energie-summarisch und sagen nichts aus über die biologischen Wirkungen der gepulsten Hochfrequenz und deren Resonanz­erscheinungen innerhalb von Personen und in deren Umgebung.


Rechtslage

Bau und Betrieb der Sendeanlagen sind formalrechtlich durch die 26. BImSchV. privilegiert und voll abgedeckt; konsequenterweise gibt es auch ein OVG-Urteil (Koblenz) dahingehend, dass "... der Bürger die Sender-Einwirkungen zu dulden habe, solange die Grenzwerte eingehalten werden..."

Jedoch lt. Prof. Kniep: Der bestehende vorsorgelose Zustand und die Praxis von Genehmigung und Betrieb der Mobilfunkstationen sind wegen der Verletzung des ranghohen Grundrechtes der Unversehrtheit sowie der Untätigkeit der zuständigen Behörden demgegenüber verfassungswidrig.

Prof. Dr. Kniep, Rechtsanwalt, Heilbronn: Die Vereinbarkeit von neuen wissenschaftliche Erkenntnissen über Mobilfunksendeanlagen mit der Grenzwertfestlegung in der 26. BImSchV.

Die Regierung und wir alle haben die Pflicht zur Vorsorge; deshalb kann es nicht sein, dass einem wirtschaftlichen Interessenfeld das Recht einer Unschädlichkeitsvermutung eingeräumt wird. Es muss also zur Beweiskorrektheit zurückgekehrt werden: Nicht der Gefährdete oder Geschädigte hat die Schädlichkeit zu beweisen, sondern die Anlagenbetreiber sind originär zum korrekten Nachweis der Unbedenklichkeit verpflichtet; alles andere bedeutet unzulässige und quasi rechtsbeugende Beweislastverschiebung. Vergl. dazu auch die Regelungen im Produkthaftungsgesetz.

Angesichts der offenkundigen Unkorrektheit in der 26."Schutz"-Verordnung müsste beweissystematisch eigentlich eine "Plausible Anscheinsvermutung für die Schädlichkeit" ausreichen (wie sie beispielsweise beim Auffahrunfall regelmäßig gegeben ist).

Zusätzlich wird auf die vielen, auch internationalen Gerichtsurteile verwiesen, die sich auf die Schädlichkeit der Mobilfunkstrahlung als bewiesene Grundlage für ihre Entscheidung stützen (u.a. Österreichischer Bundesgerichtshof).

Es gibt einen gewissen "Nebenschauplatz", nämlich das Baurecht und die rechtliche Eigenschaft einer Basisstation, ein "gewerblicher Betriebsteil" zu sein. Das bedeutet u.a., dass Sendeantennen auf Gebäuden, die nicht für gewerbebetriebliche Nutzung zugelassen sind (z.B. Wohngebäude, analog auch öffentlich-rechtliche getragene Gebäude wie Schulen und Kirchen), unzulässig, ggf. zumindest baugenehmigungspflichtig sind; hierzu gibt es verschiedene Urteile von OVGs. Die Frage ist nur, ob die Bauordnungsbehörden nun mit Stilllegungsverfügungen o.ä. tätig werden; aber Anträge kann jeder stellen. Außerdem kann man sich privat gegen die Immission aus Nachbargrundstücken wehren; hierzu ist jedoch die Rechtsprechung noch uneinheitlich.

mehr zum Recht


Wirkungen auf die Bevölkerung

Eine epidemologische Vorstudie des Landes Kärnten mit der Universität Wien weist auch in der Fläche eindeutig nach, dass die Strahlung der Mobilfunk-Basisstationen rd. 70% aller immittierten Strahlungsenergie ausmacht und ganz eindeutig korreliert beeinträchtigende bzw. schädigende Wirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung hat.

Univ.Prof. Dr. M. Kundi, Wien, Dr. M.-L. Mathlaschitz, Klagenfurt, Erste Ergebnisse der Studie über Auswirkungen von Mobilfunk-Basisstationen auf Gesundheit und Wohlbefinden

Vergleiche hierzu im Tierbereich die sog. "Rinderstudie" in Bayern und neuerdings z.B. eine Studie aus Skandinavien, die zum Ergebnis einer 80%igen Erhöhung des allgemeinen Krebsrisikos kommt.

Weiterhin darf u.a. hingewiesen werden auf die kürzlich erschienene Studie der Universität Mainz, in der Beeinträchtigungen der Gedächtnis-Regeneration durch Mobilfunk-Einstrahlung nachgewiesen werden; das bedeutet u.a. die Übertragbarkeit von entsprechenden Ergebnissen aus Tierversuchen auf den Humanbereich.

Bevölkerungs- und gesundheitspolitische Relevanz

Die weiteren zunehmenden Schäden an der Unversehrtheit der Bevölkerung sind also nicht nur bereits vorhanden, sondern wegen der nun vollendeten Flächenausdehnung und der zutage tretenden Langzeitwirkungen progressiv programmiert. Welcher Umstand könnte wohl noch in Zweifel ziehen, dass die von vielen Wissenschaftlern geäußerten schweren Befürchtungen sämtlich so eintreten werden?

Demgegenüber sind die Mobilfunk-Betreiber nicht gegen Schadensersatzansprüche aus dem Sendebetrieb versichert; die Versicherungswirtschaft hat dies wegen der unüberschaubaren Risiken abgelehnt. Bilanzielle Rückstellungen dafür wurden nicht gemacht; der Teil des Anlagevermögens, der sich auf Basisstationen bezieht, deren gewerbebetriebliche Zulässigkeit inzwischen (länderweise) negiert werden muss, ist nicht mehr werthaltig und muss abgeschrieben werden - hier wären sicher Wirtschaftsprüfer und auch der Bundesrechnungshof gefragt. D.h. also auch, dass die Betreiber beim Stand ihrer derzeitigen Verbindlichkeiten, wenn sie denn mit den Forderungen konsequent konfrontiert würden (schon jetzt geben Tausende Ihre "Verletzung" als Unfallmeldung an die Krankenkassen), nicht mehr zahlungsfähig wären.

Die Betreibergesellschaften sind offenbar wissentlich und vornehmlich "lobbybasiert" ein ungeheures Risiko eingegangen. Ob die niedrigen Aktienkurse bereits auch bedeuten, dass die Anleger diese Situation ahnen? Jedenfalls beobachtet man auch tendenziell einen gewissen "Rückzug" großer Konzerne aus der Technologie des Mobilfunks.

Das alles würde letztlich bedeuten, dass die Umsätze und Ergebnisse an die Shareholder gegangen sind und die Folgekosten der Allgemeinheit zugemutet werden. Die gesundheits- und wirtschafts-politischen Folgen sind also jetzt schon erkennbar, und ein Desaster muss befürchtet werden.

Forschungsbedarf und Herstellung von Unabhängigkeit und Mitwirkung

Leider sind die bereits ab 1993 verfügbaren Forschungsergebnisse und Warnhinweise sämtlich unterdrückt worden, Forscher wurden verunglimpft, und eigene Projekte zur Erforschung der Wirkung der gepulsten Sendestrahlung wurden wissentlich nicht unternommen; z.B. tauchen die damals übergebenen Unterlagen aus den GUS-Staaten erst jetzt wieder auf ...

Unbestritten ist natürlich der generelle Bedarf an weiterer Forschung, insbesondere zu den eigentlichen biologischen Wirkungsketten, den Wirkungen aus Langzeitexposition, und natürlich zur Erreichung einer verträglichen Technologie oder Technik-Variante.

Nicht erforderlich jedoch ist Forschung, um die Schädlichkeit der derzeit angewandten Technik überhaupt zu beweisen, sie ist Tatsache, und zwar weit deutlicher bewiesen, als durch die allenfalls erforderlichen "begründeten Zweifel" - etwas pointiert formuliert: Eine nasse Wand in einem Bau ist nicht deshalb einstweilen nicht nass, weil man noch nicht weiß, woher das Wasser kommt ... !

Die derzeitigen Regelungen müssen daher als ohne Basis und daher obsolet angesehen werden. Keinesfalls dürfen Forschungsprogramme zum Aufschieben der Revision der prekären gesetzlichen und praktischen Situation führen; außerdem: Wer garantiert denn, dass diese Ergebnisse dann nicht wiederum irgend vorgeschobenen "Wissenschaftskriterien" nicht genügen? – Es besteht also statt legalistischen Aufrechterhaltens ein sofortiger Bedarf zur Revision der 26.BImSchV.

Die bestehenden Vereinbarungen der Betreiber mit den kommunalen Spitzenverbänden sind absolut un­zureichend: Die bisher in der Standortfrage der Sender praktisch entmündigten Kommunen erhalten keinerlei "echte Rechte", sondern erfahren jetzt nur früher, was sie nicht ändern können; aber sie sollen die Auseinandersetzung mit den Bürgern führen ... Die entsprechenden Vereinbarungen des Kanzleramtes mit den Betreibern liegen leider auf dem gleichen unzulänglichen Niveau; die als wesentlicher Punkt zugesagte Transparenz (Planungsinformation, Anlagenkataster) kommt schon wegen Datenschutz bei der Regulierungsbehörde nicht zustande.

In der Tat besteht dagegen möglicherweise ein ganz anderer Ermittlungs-Bedarf: Wer hat das alles zu verantworten, und wer hat dem pflichtwidrig Vorschub geleistet?

Erforderlich ist wohl auch eine sorgsame neue, paritätische bzw. unabhängige Besetzung der entsprechenden verantwortlichen Gremien (z.B. Bundesämter, Strahlenschutzkommission), die die jetzige Situation zumindest mit geduldet haben.

Auch folgendes sollte überdacht werden: Die Aufteilung unserer Wissenschaftslandschaft in sehr viele Einzel-Kompetenzbereiche sowie die zu geringe Basis-Finanzausstattung machen diese abhängig von Drittmittelprojekten, wobei Aufgabe und Ergebnisverwendung nicht mehr unabhängig sind, und in der übergreifende Projekte (wie sie z.B. im Mobilfunkbereich von der Technik bis zur Medizin hätten stattfinden sollen) kaum interessen.

Handlungsbedarf

Die Zukunft: Gesetzgeberisch

Es geht ganz sicher nicht um die Abschaffung des Mobilfunks, sondern bei Erhalt von dessen unbestrittenem Kern-Nutzen (vielleicht bei einigen Komfort-Einschränkungen) um das Erreichen einer gefährdungsminimalen unbedenklichen Technik.

Benötigt wird dazu ein klares Umdenken im politischen Bereich, nämlich Wiederherstellen des rechtlichen Gleichgewichts:

Nicht alleinige Wertschätzung der derzeitigen Regelungen, die ja offenkundig unkorrekt basiert sind und die Schutzwirkung nur fälschlich behaupten, und demgegenüber systematisch-beharrliches Ignorieren aller anderslautenden Berichte und schutzweises Anfordern immer neuer wissenschaftlicher Beweise,

sondern gleichgewichtiges rechtliches Gehör für alle Argumente, sowie Vorrang der Gesundheits- und Unversehrtheits-Vorsorge vor Wirtschaftlichen Interessen.

Konkret sind gesetzgeberische Sofortmaßnahmen folgender Art zu veranlassen, wobei durchaus eine Vermeidung unökonomischer Sprünge anzustreben ist:

Außerkraftsetzen der 26. BImSchV., insbesondere Stop für Bau und Betrieb neuer Basisstationen nach "bisheriger Technik und bisherigem Recht",

Vorläufiger Weiterbetrieb vorhandener Stationen, unter Senkung der derzeitigen Sendeenergien auf ein zu diskutierende Niveau (denkbar ist z.B. 1/100, in bebautem Gebiet 1/1000),

Mitsprache- und Genehmigungsrecht der Kommunen, auch rückwirkend,

Rückbau von Sendern auf "sensitiven" Standorten (Kindergärten, Schulen usw.) und bei Errichtung auf nicht-gewerbebetrieblichen Gebäuden,

Sammelverfahren für Schadensmeldungen, z.B. über die Gesundheitsämter und Krankenkassen, sowie Klärung der Kostenverantwortung,

Rechtskonforme Vorgaben zur Regelung der Beweislasten (bei den Betreibern),

Versicherungspflicht für die Betreiber gegen Schadensansprüche aus dem Sendebetrieb,

Keine Werbung, sondern Warnung vor Handys (insbes. für Kinder),

Verbot der DECT-Schnurlos-Telefone (stattdessen verfügbar: CT1+ Geräte)

Als Langfristige Maßnahmen für einen nachhaltig unbedenklichen Zustand sind erforderlich:

Einrichtung einer wirklich unabhängigen paritätisch besetzten Strahlenschutz-Kommission zur Lenkung der weiteren Aktivitäten,

Forschung und Sichtung der bisherigen Erkenntnisse besonders zu Wirkungen der periodischen Pulsung (ggf. auch dann deren Verbot),

Entwicklung und Aufbau schadensminimaler Technik, dazu Richtlinien-Erarbeitung,

Revision bzw. Novellierung der 26. BImSchV., Festlegung eines Überprüfungs-Rhythmus,

Richtlinien auch für die Handys und die SchnurlosTelefone,

Regelung des Rechts auf individuelle Abschirmmaßnahmen bei Betroffenen,

Übergangsfrist derzeitiger Zustand – Neue Lösung.

Die Bürger haben Anspruch auf ungeteilte Sicherheitsanstrengungen der Politik, gegen wen oder was auch immer. Im Bereich Mobilfunk bedeutet das: Ende der bevölkerungsweiten Vernachlässigung der Unversehrtheit und der Desinformation, sondern ein klares Bekenntnis der Verantwortlichen zur Vorsorge und der Absicht, die Dinge nunmehr aufzuarbeiten - alles andere ist eine Beschädigung unserer Zukunft und wäre unseres Rechtsstaates und unserer technologischen Leistungsfähigkeit unwürdig.

Niemand darf das noch treiben lassen !

A. Volger

siehe auch

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