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Anhörung Abgeordnetenhaus von Berlin

12. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Betriebe und Technologie am 28.10.2002

Stellungnahme

8 Seiten

Ulrich Warnke, Universität des Saarlandes, Fak 8, 66123 Saarbrücken,

warnke@mx.uni-saarland.de

Belastung durch Sendemastanlagen für Mobilfunknetze

(Risiken elektromagnetischer Felder für die Gesundheit)

Das Problem Mobilfunk-Basisstationen (Sender) ist – was die Auswirkungen auf Menschen betrifft – sehr komplex:

Auf der einen Seite gibt es keinen Zweifel darüber, dass die Befürchtungen und Erwartungen, „die Sender machen krank“, tatsächlich Funktionsstörungen und Krankheiten heraufbeschwören, dies auch dann, wenn der Sender überhaupt nicht in Betrieb ist. Dieser Effekt ist wissenschaftlich einwandfrei nachgewiesen in Nocebo-Versuchen.

Auf der anderen Seite gibt es epidemiologische Untersuchungen in der Nähe von Sendern bezüglich kausalen Beziehungen zwischen Sende-Leistungsflußdichte und Krankheitsgeschehen, die Anlass zu Vorsorge-Maßnahmen erkennen lassen. Nun sind positive Ergebnisse epidemiologischer Untersuchungen erst dann wissenschaftlich verbindlich, wenn zugrundeliegende Wirkmechanismen, die aus Laborexperimenten (in vitro und in vivo) hervorgehen, stimmig die physiologisch-pathologischen Wirkungen der Senderaktivitäten erklären können. Auch dieser Punkt ist hinreichend durch diverse wissenschaftliche Veröffentlichungen zu Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Schwingungen auf Einzelsysteme, wie z.B. Proteine oder Zellen oder Organismen geklärt.

Generelle Bewertungs-Komplikation

Ob Schädigung der Gesundheit oder ob Förderung oder ob überhaupt nichts passiert, ist von vielen Parametern abhängig, die allgemein noch nicht richtig verstanden werden. Sogar die physikalische Einwirkgröße „transversale elektromagnetische Welle“ ist bei einzelnen Fachleuten umstritten, da Effekte bei äußerst niedrigen Leistungsflussdichten auftreten, die unerklärlich sind.

Von Sendern werden laut theoretischer Quanten-Physik immer auch longitudinal polarisierte Wellen abgestrahlt, die auf Einzelsysteme im Organismus, wie auf Proteine (Enzyme) wirken können, zumal diese Moleküle mit Longitudinal-Schwingungen ihre Funktionen bewerkstellen. Diese Longitudinal-Schwingungen werden aber nirgends gemessen und deshalb auch nicht kontrolliert. Deren Wirk-Effekte auf Organismen wurden bisher nicht untersucht. Auch wird in den Wirk-Erklärungen nicht die Quantenphysik angewandt, die recht plausibel Wirkmechanismen aufzeigt, sondern üblicherweise nur die Klassische Physik. Die aber ist für das hier interessierende Gebiet der elektromagnetischen Effekte als falsch erkannt worden.

An erster Stelle der Wirkparameter steht natürlich die Tatsache, dass technisch erzeugte elektrische, magnetische und elektromagnetische Schwingungen zusammen den ganzen Tag und - was gravierender ist – für den Einzelnen unfreiwillig die ganze Nacht auf den Organismus einwirken.

Langzeit-Untersuchungen zur Wirkung dieser Radiation auf den Menschen und entsprechende Ergebnisse fehlen.

Die Dosis entscheidet bei Noxen, ob Schaden entsteht. Warum sollte es bei Mobilfunk-Strahlung in Addition zu allen anderen technischen Strahlungen (Fernsehen, Radio, Navigation, Satelliten) anders sein? (Dosis heißt Stärke (Leistungsdichte) mal Zeitdauer der Applikation.)

Die Hochfrequenz-Dauerbestrahlung ist innerhalb von 50 Jahren um >100 000 höher geworden.

Schweizer Grenzwerte sind zur Vorsorge ungeeignet

In der Schweiz gibt es Grenzwerte und Vorsorgewerte. In der Schweiz sind nach wie vor die gleichen Grenzwerte verbindlich, wie in Deutschland. Die sog. Schweizer Vorsorgewerte, die 1/10 des Grenzwertes von 40 V/m resp. 60 V/m, also 4V/m resp. 6 V/m (entspricht Leistungsflussdichten von 45 000 und 90 000 mW/m2) betragen, sind zur Vorsorge ungeeignet. Denn sie gelten nur in Zonen mit empfindlicher Nutzung, d.h. in Wohn- und Schlafräumen und auch nur dann, wenn dies „betrieblich und technisch machbar und wirtschaftlich tragbar ist.“ Nicht zu den Zonen empfindlicher Nutzung zählen Hausgärten, Balkone, Dachterrassen und nichtöffentliche Kinderspielplätze.

Wichtiger Aspekt: Die Dämpfung der Sender-Amplituden durch das verwendete Baumaterial der Gebäude sorgt dafür, dass im Normalfall die sogenannten Vorsorge-Werte von 4V/m resp. 6V/m in der Regel nicht überschritten werden. Das gilt natürlich nicht nur für die Schweiz, sondern praktisch überall. Derartige „hohe“ Werte sind in Wohnungen in Deutschland innerhalb unserer Serienmessung mit kalibrierten Messgerät höchst selten aufgetaucht. Also genießt die Schweizer Bevölkerung in Wirklichkeit keine Bevorzugung vor anderen Staaten.

Interessante Werte der Leistungsflussdichten im Vergleich

Natürliche Strahlung an der Erdoberfläche (30 MHz – 300 GHz): 0,001 mW/m2

Heute typische Städte-Strahlungslevel (30 MHz – 300 GHz): 50 mW/m2 bis 10 000 mW/m2

Typische Strahlungslevel in Nähe von Basisstationen: 10 000 mW/m2

Innerhalb Wohnraum, D2-Sender Entfernung ca. 60 m: 3 200 mW/m2

Grenzwerte in Deutschland: D-Netz 4 500 000 mW/m2 und für das E-Netz 9 000 000 mW/m2

In Wallonien (Belgien) für beide Netze: 24 000 mW/m2

Die Region Toscana hat seit Januar 2002 zum Schutz der Bevölkerung

den E-Feldwert 0,5 V/m (=663mW/m2)

als Vorsorge beschlossen. (Vergleich Schweizer Werte für empfindliche Innenräume, wie Schlafzimmer, Schulzimmer, Krankenzimmer: im Mittel 66 000 mW/m2).

Forderung des Europäischen Parlaments (STOA): 100 mW/m2

In Neusüdwales gelten für beide Netze 10 mW/m2

Salzburger Empfehlungsgrenzwerte 2002, Summe aller Strahlung GSM: für das Freie 10 mW/m2

für Innenräume 1 mW/m2

Bürgerforum „Elektrosmog“ der BMU BRD: Wachbereich innen: 1 mW/m2

Schlafbereich innen 0,01 mW/m2

Heutige Mobilfunktechnologie benötigt eine Eingangsleistung von weniger als 1 mW/m2

Der Mindestversorgungspegel in der Schweiz im Freien laut Konzessionsbedingung:

GSM 900: 0,000 084 mW/m2

GSM 1800: 0,000 334 mW/m2

Systematik der Gefährdungen bzw. Schädigungen durch Hochfrequenz

(in scientific community weitgehend anerkannt - starke und konsistente Hinweise)

Gentoxische Effekte

Beeinflussung zellulärer Prozesse

Schwächung des Immunsystems (Westen: ab 100 mW/cm2, Osten: niedriger)

Beeinflussung des Zentralen Nervensystems (Westen: ab 50mW/cm2, Osten: niedriger)

Beeinträchtigung des Hormonsystems

Krebserkrankungen (Westen: ab 10 mW/cm2, Osten niedriger)

Infertilität und teratogene Wirkungen

Absehbarer Fakt:

In einigen Jahren gibt es epidemiologisch keine Vergleichsgruppe mehr, da alle Menschen gleichermaßen grundlegend befeldet sind (Navigation, Satelliten, Kommunikation). Dann gibt es auch keinen Nachweis einer Gefährdung oder Schädigung mehr.

Einige Untersuchungen und Wertungen zur Auswirkung von Basisstationen

Im Zentrum der hier aktuellen Anhörung steht nicht die Handy-Strahlung zur Diskussion, sondern die Strahlung der Basisstationen. Deshalb werden im Folgenden hauptsächlich die Auswirkungen von Basisstationen referiert.

Auffällig ist, das es bis 2001 praktisch keine Untersuchungen explizit zur Verträglichkeit von Basisstationen gab.

Erst danach wurden zwei Untersuchungen veröffentlicht:

In Abhängigkeit der Entfernung vom Sender waren diverse Gesundheitsstörungen, wie Nausea, Depression, Konzentrationsstörungen, Gedächtnisverlust und einiges mehr signifikant gehäuft.

(Santini, R., Santini, P., Danze, J.M., Le Ruz, P., Seigne, M. (2002): Study of the health of people living in the vicinity of mobile phone base stations: I. Influence of distance and sex. Pathol. Biol. 50: 369-73)

Kundi stellte eine signifikante Auslösung von Herz-Kreislaufproblemen durch die Strahlung von Basisstationen fest.

(Kundi, M. (2002): Erste Ergebnisse der Studie über Auswirkungen von Mobilfunk-Basisstationen auf Gesundheit und Wohlbefinden. Bericht des Instituts für Umwelthygiene der Universität Wien)

Die Bundesärzte-Kammer fordert drastische Senkung der Grenzwerte von Mobilfunkmasten, dies zusammen mit Wissenschaftlern des internationalen Mobilfunkkongresses in Salzburg (Tagungsband und Resolution: land-sbg.gv.at/celltower).

Zitat Vorstandsmitglied Prof. Heyo Eckel, Vorsitzender des Ausschusses für Gesundheit und Umwelt der Ärztekammer:

„Es gibt gewichtige Hinweise aus Tierversuchen, dass die Strahlen auch unterhalb der Grenzwerte schädigen.“

„Ich halte das (Verhalten des Bundesamts für Strahlenschutz) für sorglos. Wir fordern das Amt auf, sich mit den seriösen wissenschaftlichen Ergebnissen auseinanderzusetzen.“

Die Ärztekammer Niedersachsen (Dipl.-Oek. Kai Bogs) bezieht Stellung zu Basisstationen (21.4.2002): „Die vorhandenen medizinischen und biologischen Befunde zeigen, dass im Sinne einer vorbeugenden Vorsicht es unumgänglich ist, sich am Minimierungsprinzip zu orientieren.“

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen verweist auf wissenschaftliche Literatur, in der es zahlreiche Hinweise auf biologische Reaktionen und gesundheitliche Beeinträchtigungen durch die Einwirkung elektromagnetischer Strahlung mit niedrigen, nicht thermisch wirksamen Feldstärken unterhalb der bestehenden Grenzwerte gibt (Drucksachen 13/1833 sowie 13/2105 und 13/2415, Antwort auf die Kleinen Anfragen der Abgeordneten Volkmar Klein und Hubert Schulte vom 14.03.2002). Die Landesregierung setzt sich dafür ein, effektive Vorsorgeregelungen einzuführen.

Krebstrends

Laut Untersuchung British Cancer Research Campaign (Bericht von RP online Wissenschaft 21.12.01):

In den vergangenen 45 Jahren sind die Kinderkrebsraten stufenweise angestiegen. Die durchschnittliche Zunahme pro Jahr liegt zwischen 1% und 3%. Gehirntumore entstehen derzeit um 36% häufiger, als in den 50er Jahren. Die lymphoblastische Leukämie ist um mehr als 33% gestiegen. Keimzellentumore haben sich im Untersuchungszeitraum 1954-1998 verdoppelt.

Rundfunk- und Fernsehsender begünstigen die Entwicklung von Hautkrebs.

Kernsätze aus einer Studie:

„Das Hautmelanom ist eine Krebsart, die seit 1955 explosionsartig ansteigt. Interessant ist festzuhalten, dass ein vergleichbar steiler Anstieg an der Sterblichkeit an Krebsmelanomen aus Queensland in Australien berichtet wurde.... Dieser Anstieg stand in Beziehung mit der Einführung von hoch leistungsfähigen Fernsehsendern. Hautmelanome standen ebenfalls in Beziehung zur Ausbreitung von Rundfunkstationen in Schweden, Norwegen, Dänemark und den USA.“

Hallberg, Örjan and Johansson, Olle (2002): Cancer Trends During the 20th Century. Journal of Australien College of Nutritional & Environmental Medicine Vol 21 No 1 pages 3-8.

Tumor und Mobilfunk

Die Studien sind tlw. widersprüchlich: In Tierversuchen gibt es Hinweise auf eine kanzerogene Wirkung von Feldern, wie sie beim GSM-Mobilfunk vorhanden sind (Verdoppelung der Krebsrate).

Insgesamt gibt es bezüglich Exposition von Hochfrequenz-Systemen und Krebs etwas weniger als 20 veröffentlichte Untersuchungen, von denen die Mehrheit positive Resultate erbracht hat. (Kundi, M. et al. 2002)

Das Hirntumor-Risiko bei Menschen ist statistisch signifikant erhöht (OR 1,09 bis 2,86) bei <0,1 W/m2 bis 1 W/m2. (Hardell, Mild et al. 1999). Eine weitere Studie ist als Hinweis zu werten (Anfangsverdacht): es besteht demnach ein erhöhtes Risiko (OR 3,3) für Handynutzer an einem Augentumor zu erkranken (Stang et al. 2001).

Ursache ist möglicher Weise die nachgewiesenen Ausschüttung von Hitze-Schock-Proteinen im Einfluss der Strahlung, die bei chronischer Aktivierung Krebs und/oder Metastasen unter nichtthermischen Bedingungen ergibt.

Zur Abklärung der Fragestellung wird von der WHO und der IARC (Internationale Agentur für Krebsforschung, Lyon) das Projekt Interphone seit dem Jahr 2000 etabliert. Ergebnisse werden erst 2004 erwartet.

Epidemiologische Untersuchungen zur Wirkung anderer Sender (unvollständig)

Eine sehr Besorgnis-erregende Studie kommt aus Schweden (vergl. oben):

Laut Untersuchung gibt es einen deutlichen Zusammenhang zwischen der Hautkrebsrate und der Exposition zu hochfrequenten, frequenzmodulierten Feldern von Sendern. Selbst Leistungsflussdichten von 30 mW/m2 können nicht als sicher angesehen werden.

Hallbörg, Ö., Johansson,O. (2002): Melanoma incidence and frequency modulation (FM broadcasting. Arch. Environ.Health 57, 1, 32-40

Claudio Gomez-Perretta, Forschungszentrum, Universitätskrankenhaus La Fe, 46009 Valencia: Gehirntumore und Leukämien gehäuft im Umfeld von Rundfunk-/TV-Sendern und Radarstationen.

„Schwarzenburg-Studie“ (1995): Radio-Kurzwellen führen zu dosisabhängigen Schlafstörungen und verminderter Melatoninausschüttung, die sich nach Abschalten des Senders wieder auf ein normales Maß einpegelten.

„Hawaii-Studie“ (1994): signifikante Erhöhung von Leukämiefällen bei Kindern in der Nähe der Sendetürme von Radio Hawaii.

„Nord-Seydney-Leukämie-Studie“ (1996): signifikanter Anstieg von Leukämiefällen bei Kindern und Erwachsenen und allgemeiner Sterblichkeit im Umfeld der Radio- und Fernsehsender.

„Regional-TV-Sender-Studie, Großbritanien“ (1997): steigende Leukämiefälle bei Erwachsenen, die Fallzahlen nehmen mit der Entfernung vom Sender ab.

„Sutra-Tower-Studie“, San Francisco Bay (1992): erhöhte Krebsrate bei Kindern , besonders hoch innerhalb eines Radius von 1 Kilometer um den Sender auf dem Berg Sutra herum. Hochsignifikanter linearer Dosis-Wirkungs-Zusammenhang bei allen Krebsarten und insbesondere bei Gehirntumoren ab Leistungsflussdichten von 300- 400 mW/cm2.

Cherry-Studie (2000): Kausaler Zusammenhang von Tumoren-Fällen, insbesondere Gehirn-Tumoren und Leukämie, und Anzahl der aktiven Sender in Abhängigkeit der Distanz.

Wissenschaftliche Ergänzung zur „Lilienfeld-Studie“ (1998): Schon sehr lange ist in der Wissenschaft das „Mikrowellensyndrom der Funkfrequenzkrankheit“ eine medizinische Realität:

Zu den Hauptsymptomen, die seit 1929 bekannt sind, zählt:

Asthenische- oder Erschöpfungssyndrom: Müdigkeit, Reizbarkeit, Kopfschmerzen, Übelkeit, Appetitlosigkeit einhergeht;

Dystonische kardiovaskuläre Syndrom: Herzrhythmus-Störungen und arterielle Blutdruckstörungen;

Dienzephalische Syndrom: Ermüdung, Schlaflosigkeit, Störungen der Sinne.

Beispiele neuer wissenschaftlicher Arbeiten zu den Mobilfunkfrequenzen

Zellkultur-Studie der finnischen Strahlungs- und Atomsicherheits-Behörde (Leszcynski,2002): Ausdünnung der Wände menschlicher Blutgefäßzellen. Sollten sich die Ergebnisse auf in vivo Experimente übertragen lassen, wäre die Bluthirn-Schranke betroffen und Schaden für die Gehirnfunktion zu erwarten.

Folgende aktuelle Arbeit bestätigt frühere Studien (French): Nicht-thermische Aktivierung des Hitzestress-Proteins (hsp27/p38MAPK) durch Mobilfunkstrahlung (900 MHz moduliert, 1 Stunde SAR < 2 W/kg). Die Gefahr besteht, dass dadurch Störungen der Gehirntätigkeit und Gehirntumore entstehen. (Leszczynski, D., Joenväärä,S., Reivinen, J., Kuokka, R. 2002): Non-thermal activation of the hsp/p38MAPK sress pathway by mobile phone radiation in human endothelial cells: Molecular mechanism for cancer- and blood-brain barrier-related effects. Differentiation, 2-3, p120)

Bei SAR-Werten von 0,002 W/kg, das ist ein Tausendstel des derzeit erlaubten Höchstwertes, wurden in Versuchen bereits DNA-Strang-Brüche gemessen (Bericht Cherry 13.02.02, Lincoln University, Neuseeland aufgrund von Malyapa, Motorola).

Schlafstörungen und Lernbeeinträchtigungen treten bei E-Feldstärken von 0,04 V/m auf. Krebspromotion und Fruchtbarkeitsstörungen bei 0,48 V/m (Cherry).

Catania Resolution (2002), vorher bereits Wiener Resolution (1998), unterschrieben von den international wichtigsten Forschern: es gibt Gesundheitsrisiken und biologische Wirkungen durch Mobilfunk und Vorsorge ist notwendig.

Bundesamt für Strahlenschutz, Infoblatt 06/2002 vom 22.04.2002: Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die Errichtung und den Betrieb von Mobifunkanlagen. Begründung der Maßnahme: Ängste der Anwohner in Sendernähe vor massiven Gesundheitsschädigungen.

Entscheidungen im Ausland

Deklaration von Alcala zu Elektrosmog und öffentlicher Gesundheit“ vom 8.05.2002: Nach Auswertung von 600 Studien durch spanische Wissenschaftler der Universität von de Alcala de Henares, Valencia und Zaragoza, sowie durch Forscher verschiedener Kliniken wird vor den Folgen der Auswirkungen des Mobilfunks gewarnt. Ähnliche Erfahrungen liegen demnach vor wie bei Tabak, Asbest, saurem Regen, DDT, PCB, wo Gesundheitsschädigungen ebenfalls lange bestritten wurden. Die Wissenschaftler fordern eine strikte Befolgung des Vorsorgeprinzips. Sie fordern den Schutz der Gesundheit der Menschen über wirtschaftliche Interessen zu stellen und die Grenzwerte auf Werte zu senken, die mögliche Effekte auf Zellniveau ausschließen (1000mW7cm2 oder niedriger).

Richter in Spanien (Urteil der Richterin des Amtsgerichts Nr.6 in Alicante im Zivilverfahren der Siedlung Los Picapiedra, Bacarot) erkennen die möglichen Gesundheitsschäden durch Mobilfunkantennen. Sie beschießen die Beweislastumkehr: Mobilfunkbetreiber müssen Unschädlichkeit beweisen.

Richterin des Verwaltungsgerichts Nr.2 von Palme de Mallorca, Carmen Frigola bestätigt mit Urteil die Ablehnung der Baugenehmigung für Mobilsender. Die Kommune hatte die Installation einer Mobilfunkantenne wegen möglicher Gesundheitsschäden abgelehnt.

Am 6.05.2002 beschließt die Regionalregierung der Provinz Navarra, Spanien laut Amtsblatt vom 14.05.2002: Innerhalb von 6 Monaten müssen sämtliche bestehenden Mobilfunksender auf Schulen und Bildungseinrichtungen beseitigt werden. Neuinstallationen sind auf diesen Gebäuden ab sofort verboten. Bei Verstößen sind Geldstrafen von 240 000 Euro durchsetzbar. Begründet wurde das Gesetz mit dem Gesundheits-Schutz der Bevölkerung.

Aussagen Imobilienhändler:

Jeder Sendemast mindert den Wert der Mobilien im Umkreis.

Ein Gericht in der Schweiz (Bundesgericht C-20879-2000-CG-A) hat eine Wertminderung von 25% bis 30% per Urteil bestätigt, weil die Bewohner laut ärztlichem Attest krank wurden.

„ICNIRP (Internationale Kommission zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung) liegt in ihrer Beurteilung falsch“

Bestimmend für die heutigen Grenzwerte auch in Deutschland sind Empfehlungen der ICNIRP, 1. Vorsitzender von 1996-2000 und stellvertretender Vorsitzender seit 2000 war Prof. Bernhardt. Die ICNIRP ist weder eine WHO- noch eine UNO-Organisation, sondern eine private Nichtregierungs-Organisation (NGO).

Die Neil-Cherry-Studie im Auftrag der neuseeländischen Regierung überprüfte die ICNIRP-Bewertungen von 1998 der elektromagnetischen Wirkungen und kommt zum Schluss, dass diese Bewertungen

„ernsthaft fehlerhaft“ sind,

„ein Muster von Voreingenommenheit“ darstellen,

„absichtliche Verdrehungen“ enthalten,

„den öffentlichen Gesundheitsschutz verfehlen“.

Die Folge ist, dass „vorhandene wissenschaftliche Studien, die eine schädliche Wirkung beweisen, ignoriert werden“.„Das geschieht fortlaufend, systematisch und demonstrativ, sodass wir darauf schließen können, dass hier ein unwissenschaftliches Motiv hinter den Bewertungen und Schlussfolgerungen steht“.

„Die ICNIRP-Studie ist krass ungeeignet für den öffentlichen Gesundheitsschutz. Sie ist wissenschaftlich anfechtbar, weil sie auf ernsthaften Fehlern und Unterlassungen basiert!“

Neue Empfehlungen der Strahlenschutzkommission (SSK)

Die SSK berät laut Satzung das Bundesministerium für Umwelt (BMU) in Angelegenheiten des Schutzes der Bevölkerung vor Gefahren nicht-ionisierender Strahlen. Auf die Inhalte der 26. BISchV hat der Ausschuss einen entscheidenden Einfluss.

Die Institutionen ICNIRP und SSK waren über die Person Prof. Bernhardt verflochten.

Prof. Bernhardt war auch Leiter der Abteilung Medizinische Strahlenhygiene und Nichtionisierende Strahlen beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS).

Die Strahlenschutzkommission (SSK) hat in ihrer Sitzung am 13./14. September 2001 eine Bewertung der wissenschaftlichen Publikationen vorgenommen, die seit 1998 veröffentlicht wurden und kommt zu dem Schluss, „dass auch nach Bewertung der neueren wissenschaftlichen Literatur keine neuen Erkenntnisse im Hinblick auf nachgewiesene Gesundheitsbeeinträchtigungen vorliegen, die Zweifel an der wissenschaftlichen Bewertung aufkommen lassen, die den Schutzkonzepten der ICNIRP, 1998 bzw. der EU-Ratsempfehlung (Anm.: 12.Juli 1999) zugrunde liegt.“

Im Hochfrequenzbereich gibt es laut SSK weder einen begründeten Verdacht noch einen wissenschaftlichen Nachweis für eine Gesundheitsbeeinträchtigung unterhalb der derzeit gültigen Grenzwerte.

Bekannt sind Zellveränderungen, EEG-Veränderungen, Verhaltensänderungen und Veränderungen der kognitiven Funktionen, Veränderungen der Blut-Hirn-Schranke, Veränderungen des Blutbildes, des Immunsystems, insbesondere Lymphomentwicklung. Alle diese Symptome werden von der SSK als schwache wissenschaftliche Hinweise eingestuft – dies steht im Widerspruch zu der Meinung bedeutender Wissenschaftler.

Die Befunde zur Melatoninbeeinflussung, zur Beeinflussung der Reproduktion und Entwicklung, zur Tumorentstehung auch zum Krebsrisiko aufgrund epidemiologischer Studien in Verbindung mit Mobilfunk stellen laut SSK keinen wissenschaftlichen Hinweis dar - dies steht im Widerspruch zu der Meinung bedeutender Wissenschaftler.

Quelle: Grenzwerte und Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor elektromagnetischen Feldern – Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 173. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 4. Juli 2001 und gebilligt in der 174. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 13./14. September 2001.

Beurteilung der SSK ist nicht nachvollziehbar

Die SSK hat sich für ihre Bewertung gesundheitlicher Risiken einen naturwissenschaftlichen Maßstab zugelegt, der den heutigen Problemen unangemessen ist. Es wird auf klassische wissenschaftliche Beweiskraft gepocht. Das bedeutet laut SSK: Wissenschaftliche Studien voneinander unabhängiger Forschungsgruppen müssen den Zusammenhang exakt reproduzierbar aufzeigen und das wissenschaftliche Gesamtbild muss das Vorliegen eines kausalen Zusammenhangs aufzeigen.

Dieses Wissenschaftsbild lässt sich optimal auf unbelebte Systeme anwenden, nicht aber auf den Menschen. Elektromagnetische nichtionisierende Strahlungen sind im Organismus als Noxen wirksam und Noxen wirken unter Einbeziehung außerordentlich vielfältiger Parameter, vor allem auch von Regelkreisen, die sehr unterschiedlich reagieren. Eine beliebige Reproduzierbarkeit ist weder intraindividuell, noch interindividuell gegeben, da Einfluss nehmende Parameter nicht beliebig konstant gehalten werden können.

Nach klassischen Kriterien wird folgendermaßen verfahren: Ist die Wiederholung eines früheren Experimentes, das ein positives Ergebnis zeigte, diesmal negativ, wird das zweite Ergebnis als Widerlegung des ersten angesehen. Eine derartige Vorgehensweise ist sicherlich falsch, denn im zweiten Experiment können einfach günstigere Bedingungen zur Gegenregulation der Noxen-Wirkung vorgeherrscht haben.

Es muss befürchtet werden: Wenn die Vielzahl der wissenschaftlichen Hinweise auf gesundheitsrelevante Wirkungen durch das SSK-Raster fällt, dann ist das Raster falsch.

Es fällt auf, dass Silny (nicht Mitglied der SSK) nicht das wissenschaftliche Gesamtbild der HF-Wirkungen bewertet, sondern explizit nur die direkten Versuche zu Mobilfunk. Die Kategorien „schwacher Hinweis, konsistenter Hinweis, starker Hinweis“ erfahren deshalb eine andere Interpretation, als z.B. durch Ecolog.

Die Experten lagen bereits im Niederfrequenzbereich falsch

Jiri Silny, Leiter des Forschungszentrums für Elektro-Magnetische Umweltverträglichkeit (Femu) an der RWTH Aachen, zusammen mit Bernhardt legten sich früher bereits fest, dass Felder, wie sie typisch bei Hochspannungsleitungen bestehen, keinerlei gesundheitliche Beeinflussung des Menschen ermöglichen. Die Grenzwerte der 26. BimSchV vom 16.12.1996 sehen aufgrund der Beschlüsse der Strahlenschutz-Kommission (basierend auf ICNIRP/WHO/EU-Ratsempfehlung), die maßgeblich von diesen beiden Herren beeinflusst werden, deshalb den Wert 100 mT bei 50 Hz vor. Herr Silny und Herr Bernhardt irrten: die IARC (WHO-angeschlossen) dokumentiert in der Evaluation seit Juni 2001 ein bestehendes Risiko der Tumorenentstehung durch niederfrequente Magnetfelder ab 0,4 mT. (der durch die SSK propagierte Grenzwert 100 mT ist demnach sehr deutlich zu hoch).

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